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3...2...1... LOS! Zum 1. März jeden Jahres benötigen Mofas und Mopeds und Mokicks neue Kennzeichen. Das Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt jeweils am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.
Halter eines Mofas, Mopeds, Mokicks sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Mopeds abzuschließen. Dies gilt auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (letztere bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum). Alle diese Fahrzeuge dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden. Ihre Vorteile im Überblick
* Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer als auch der Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer. * umfassender Schaden-Service rund um die Uhr
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