Versicherungen
  Neuwagen     Zweiräder     Service  
PKW-Haftpflicht
PKW-Kasko
Zweirad
Allgemein:
Startseite
Öffnungszeiten
Anfahrt
Kontakt
Sitemap
Impressum

Zweirad

Moped / Mokick

3...2...1... LOS! Zum 1. März jeden Jahres benötigen Mofas und Mopeds und Mokicks neue Kennzeichen. Das Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt jeweils am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.

Halter eines Mofas, Mopeds, Mokicks sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Mopeds abzuschließen. Dies gilt auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (letztere bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum). Alle diese Fahrzeuge dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden.
Ihre Vorteile im Überblick

* Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer als auch der Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer.
* umfassender Schaden-Service rund um die Uhr


Druckbare Version